Adieu
Pflanzenfreund

Liebe Pflanzenfreundin, lieber Pflanzenfreund

Schön sind Sie hier, wenn auch aus einem traurigen Grund: Da der Pflanzenfreund auf Ende 2024 eingestellt wird, können wir Ihnen nicht mehr all die Ausgaben schicken, die Sie in Ihrem Abo zugute hätten. Das tut uns sehr leid.

Anstelle der ausstehenden Magazine können Sie hier entscheiden, wie Sie mit Ihrem restlichen Abo-Guthaben verfahren möchten. Bitte wählen Sie bis zum 20. Oktober ein Angebot aus:

1
FÜR EINEN GUTEN ZWECK

Ihr Abo-Restbetrag kommt dem Förderverein «Natur im Siedlungsraum» (NimS) zugute. Der Verein setzt sich für eine hohe Artenvielfalt im Siedlungsraum ein, fördert die Biodiversität und sensibilisiert die Bevölkerung für dieses Thema.

  • Wenn Sie sich entscheiden, NimS Ihr Guthaben zu schenken, so reicht dafür ein einfacher «Klick» unten im Formularfeld:

    1. Für einen guten Zweck

  • NimS bedankt sich schon heute bei Ihnen.

  • Wie viel Geld gesamthaft für den Verein zusammen gekommen ist, wird im Dezember auf der NimS- Homepage sowie im Pflanzenfreund-Newsletter kommuniziert.

2
GUTSCHEIN

Sie erhalten einen Einkaufsgutschein für das Garten-Center Meier.*

  • Den Einkaufswert Ihres Gutscheins finden Sie in dem Anschreiben, das wir Ihnen Anfang Oktober zugeschickt haben.

  • Falls Sie sich für diese Option entscheiden, wählen Sie im Formular unten bitte:

    2. Einkaufsgutschein

  • Ihre Geschenkkarte mit dem Gutscheinbetrag wird Ihnen per Briefpost vom Garten-Center Meier bis Ende November zugestellt.

    *Die Firma Ernst Meier AG ist die Herausgeberin des Pflanzenfreunds und betreibt das Garten-Center Meier in Dürnten.

3
GELD ZURÜCK

Gerne überweisen wir Ihnen Ihr Rest-Guthaben auf Ihr Konto.

  • Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars unten die Option aus:

    3. Restbetrag zurückerhalten und teilen Sie uns bitte Ihre IBAN mit.

  • Sobald wir die Informationen erhalten haben, überweisen wir Ihnen das Geld.

  • Da es sich um diverse Einzelbeträge handelt, kann dieser Prozess etwas dauern. Unser Ziel ist es, den Betrag so rasch wie möglich zurückzuerstatten, spätestens bis Ende Dezember.